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AKTIVMITGLIED
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Jedes Aktivmitglied ist Teil vom Verband Gastro AI und zugleich von GastroSuisse. Die Aufnahme zum Aktivmitglied erfolgt durch die HV. Der Beitrag an Gastro AI wird von der HV bestimmt.
Gastro Suisse ist eine dreistufige Branchenorganisation und richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die in der Schweiz ein Hotel, ein Restaurant oder sonst einen gastgwerblichen Betrieb führen. Ein Beitritt ist nur auf allen drei Ebenen gleichzeitig möglich - bei GastroSuisse, dem Kantonalverband Ihres Betriebes und bei der regionalen Untersektion.
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Der Mitgliederbeitrag richtet sich nach der Lohnsumme.
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- Einzelbetriebe bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag, gestützt auf ihre AHV-Lohnsumme inklusive Unernehmerlohn.
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-Gruppenbetriebe bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag, gestützt auf die AHV-Lohnsumme aller verbundenen Betriebsstätten inklusive Unternehmerlohn.
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- Kollektivmitgliedschaft, für Gruppenbetriebe, die ihre Sozialversicherung nicht bei GastroSocial abrechnen. Auf Anfrage.
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Detaillierte Angaben zu den Mitgliederbeitraägen auf Stufe GastroSuisse finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.
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Der Mitgliederbeitrag bei Gastro AI beträgt im Moment CHF 80.00
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Wichtig:
Das Abrechnen über die Ausgleichskasse GastroSocial setzt eine gültige Verbandsmitgliedschaft bei GastroSuisse voraus.
Die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft beträgt sechs Monate per Ende Kalenderjahr.
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PASSIVMITGLIED
Natürliche Personen, die sich dem Verband Gastro AI verbunden fühlen, können eine Passivmitgliedschaft beantragen. Sie werden auf Antrag des Vorstandes von der HV in den Kantonalverband aufgenommen.
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Der Beitrag von Gastro AI liegt in der Kompetenz des Vorstandes. Die Teilnahme an den Verbandsanlässen steht ihnen ohne Stimm- und Wahlrecht zu.
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Gönner- und Partner
Mitgliedschaft
Der Vorstand kann natürliche oder juristische Personen, welche keinen gastgewerblichen Betrieb führen aber der Gastronomie-Branche verbunden sind als Gönner- oder Partnermitglied aufnehmen. Sie werden zur HV eingeladen. Sie sind von den statutarischen finanziellen Leistungen von GastroSuisse befreit und haben weder Stimm- noch Wahlrecht.
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